Für verschiedene Branchen gibt es standardisierte "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB). Man sollte die vorhandenen Standards – AGB nicht vollständig übernehmen. Sie sollten immer dem Unternehmen angepasst werden.
Es kommt bei Geschäftsbeziehungen des öfteren zu einer Pattsituation, da sich die AGB der beiden Seiten widersprechen. In diesem Fall gelten beide nicht, sondern die gesetzlichen Regelungen. Wenn sich nur einzelne Klauseln widersprechen, sind diese nichtig, die anderen Bedingungen gelten jedoch weiter.
Ausgründer empfehlen, dass man bei der Erstellung der AGB einen Anwalt konsultieren sollte. Diese Investition lohnt sich, da sich mit den AGB viele Probleme wie beispielsweise Rechtsstreitigkeiten mit Kunden vermeiden lassen.
Es ist empfehlenswert mit einem Rechtsanwalt zusammen zu arbeiten, der sowohl die Firma als auch ihre Verträge gut kennt. Dennoch hat es sich für Ausgründer gezeigt, dass man die Verträge auch mal durch andere Rechtsanwälte prüfen lassen sollte.
Schäden, die durch Verschulden von Kunden entstehen, sollten ausgeschlossen werden.
Die AGB sollten bei neuen Produkten angepasst werden.
Änderungen der AGB gelten nur für neue Geschäfte.
Die AGB sollten dem Kaufvertrag beigelegt werden, auf der Internetseite veröffentlicht und/oder auf Formularen wie Lieferscheine gedruckt bzw. entsprechend verwiesen werden.
Wenn der Kunde ausdrücklich sagt, dass er ausschließlich auf seine eigenen AGB besteht, dann werden mit der Lieferung diese AGB stillschweigend akzeptiert.
Bereits bei der Angebotserstellung sollte man auf die AGB verweisen. Bei der Lieferung der Ware ist der Hinweis zu spät. Bei sich widersprechenden AGB gelten die gesetzlichen Regelungen, diese werden von Teilnehmern des Gründerforums als "bestellerfreundlich" eingeschätzt. Die AGB sollte man nicht zu leichtfertig angehen.
Die Preise sollten jeweils in individuellen Verträgen vereinbart werden.
Wenn mit dem Kunden ein individueller Vertrag verhandelt wird, gelten die AGB nicht mehr.