Erfahrungen aus den Themenfeldern
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Patent- und Lizenzfragen für Ausgründer, Plagiatschutz

Patent- und Lizenzfragen für Ausgründer, Plagiatschutz

Ausgründer aus Forschungseinrichtungen, Jungunternehmer und Experten zu vielfältigen Themen haben sich in den letzten Jahren aktiv am Gründerforum aus der Forschung beteiligt. Der offene und lebendige Erfahrungsaustausch liefert interessante Erkenntnisse speziell aus der Sicht eines Gründers.
 
Die nachfolgend zusammengefassten Erfahrungen und Meinungen von Ausgründern sollten als Denkanstoß eigener kreativer Gedanken gesehen werden.

 

  • Patente

    Teilnehmer des Gründerforums berichten, dass es notwendig sei, eine gründliche Patentrecherche durchzuführen. Um die eigene Idee rechtlich zu schützen und um fremde Schutzrechte nicht zu verletzen, ist die Patentsituation in einem Innovationsprozess sehr wichtig.

    Als Ausgründer sollte man die Vor- und Nachteile einer Patentanmeldung abwägen: einerseits die Anmeldekosten, andererseits die Gefahr, den Vorsprung zu verlieren. Man sollte entscheiden, ob man seine Idee patentieren lässt und in welchem Umfang.

    Für die Übernahme von Patenten von Forschungseinrichtungen gibt es verschiedene Modelle: das "Cambridge-Modell", bei dem die Forschungseinrichtung die Patente/Anmeldungen an den Ausgründer verkauft und das "Stanford-Modell", bei dem die Forschungseinrichtung die Patente dem Ausgründer zur Verfügung stellt und am Gewinn beteiligt ist.

    Es soll empfehlenswert sein, dass man sich als Ausgründer gut über Schutzrechte informiert und sich selbst mit der Materie beschäftigt. Man kann Seminare besuchen und sich frühzeitig professionell beraten lassen.

    Eine wichtige Frage bei der Patentanmeldung ist, ob ein internationales Patent sinnvoll wäre und in welchen Ländern man die Schutzrechte braucht.

    Die Erfahrung zeigt, dass die Forschungseinrichtungen Patente nicht mehr oder nur selten übertragen. Die Forschungseinrichtung verliert im Fall einer Insolvenz des Unternehmens ebenfalls die Patente.

    Bei einer Zusammenarbeit innerhalb eines Projektes werden die IP-Vereinbarungen (intellectual property) in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.

    Die Erfindungen werden von dem jeweiligen Partner angemeldet. Die Gemeinschaftserfindungen beteiligter Partner dagegen gemeinsam. Die Nutzungsrechte sowie Kosten- und Erlöseinteilung werden zusätzlich geregelt.

    Ausgründer berichten aus der Erfahrung, dass man die Patentrecherche auch Experten überlassen sollte oder sich von ihnen über die Schutzrechtstrategien bei der Recherche, Patentanmeldung oder Einspruchserhebung beraten lassen sollte.

  • Lizenzen

    Für alle Unternehmen, die Schutzrechte besitzen, ist es wichtig, diese zu überwachen und alle Verletzungen zu verfolgen, um ihren Wettbewerbsvorteil behaupten zu können.

    Ausgründer empfehlen die Lizenzgebühren nicht nach den eigenen Entwicklungskosten, sondern nach dem Nutzen des Lizenznehmers zu richten.

    Bei der Einlizenzierung eigener oder dritter Patente von der Forschungseinrichtung ist es laut den Teilnehmern empfehlenswert, dass beteiligte Institutsvertreter eine Firmenbeteiligung von wenigen Prozent haben.

    Ausgründer empfehlen, dass man sich von einem Lizenzanwalt beraten lassen und die vorgefertigten Verträge der Forschungseinrichtung überprüfen sollte.

    Bei der Einlizenzierung empfiehlt es sich, schrittweise vorzugehen und die einzelnen Punkte sukzessiv mit den Wissenschaftlern, Business Developer und Juristen abzuarbeiten.

    Vor der Lizenzierung sollte man sich Zeit nehmen und sich überlegen, wie die Nutzungsrechte geregelt werden (ausschließliche, übertragbare Nutzung), wie die Unterlizenzierung geregelt wird und wie die Lizenzgebühren bestimmt werden.

    Wichtige Frage ist, ob man die entwickelte Technologie selbst auslizenziert oder durch einen Partner, der sie herstellt und verkauft. Eine weitere Frage bei der Auslizenzierung ist, wie viele Informationen man bei den Verhandlungen preisgeben möchte und wie man sicherstellen kann, dass Verträge unterzeichnet und eingehalten werden.

    Die Erfahrung von Ausgründern bei Einlizenzierungen ist, dass es bei der Berührung vorhandener Schutzrechte durch eine neue Entwicklung sinnvoll sein kann, eine neue Konzeption zu entwickeln und damit die Schutzrechte zu umgehen, anstatt den Forderungen des Inhabers nachzugehen.

    Es soll zu beachten sein, dass nicht nur Patente, sondern auch Know-how, Software, sonstige Urheberrechte, Gebrauchsmuster und Marken lizenzierungsfähig sind.

    Es soll nützlich sein, die Nutzungsrechte von Erfindern und Schöpfern durch IP-Klauseln in Dienst- und Arbeitsverträgen zu erwerben.

    Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Lizenzen ist, entsprechend den Bedürfnissen inhaltlich, zeitlich und räumlich zu differenzieren sowie das EU-Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen. Was dort erlaubt und verboten ist, steht in so genannten Gruppenfreistellungsverordnungen der EU.

  • Plagiatschutz

    Eine wesentliche Schutzmaßnahme gegen Plagiate ist, den Entwicklungsvorsprung beizubehalten.

    Man sollte mit dem Preisgeben von Daten vorsichtig sein. Zulieferer sind oft auch Lieferanten für die Wettbewerber, deswegen sind auch Geheimhaltungsvereinbarungen sinnvoll. Eine Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt ist ratsam.

    Hilfreich soll die enge Einbindung von Schlüssellieferanten sowie die kontrollierte Weitergabe von Daten sein.

    Bei etablierten Schutzmechanismen geht es vor allem um Schadensersatzansprüche, die erhoben werden, nachdem die Rechte verletzt wurden und das Know-how verloren geht. Ein präventiver Schutz vor Produktpiraterie wird noch während der Produktentwicklung empfohlen.
    Damit kann man die finanziellen Verluste und den Imageschaden, die durch Plagiate entstehen, reduzieren bzw. gar vermeiden. Beispielsweise kann man nach dem Prinzip der Fehler-Möglichkeits-und-Einfluss Analyse (FMEA) die Kopierfähigkeit und das technologische Gefährdungspotenzial eines Produktes analysieren und das Risiko abschätzen.

    Es empfehlen sich einige Maßnahmen als Schutz gegen die Produktpiraterie, wie beispielsweise: Verhinderung externer Sichtbarkeit, hohe Komplexität der Produkte, konstruktive Integration von Identifikationsmerkmalen, Produktüberwachung, Einsatz von RFID-Chips, Funketiketten uvm.

    Rechtliche Möglichkeiten sind: die Verschwiegenheitsverpflichtungen, Wettbewerbsverbot, Know-how-Schutz, Schutz der Marke des Designs und Patentanmeldungen.

Veranstaltungen

  • Aktuelle Pressemeldung:19.04.2010

    Dresden - Erfahrungsaustausch zu Schutzrechtstrategien

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  • Aktuelle Pressemeldung:1. HJ 2011

    Vorankündigung Gründerforum Hannover

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  • Aktuelle Pressemeldung:Halbjährlich

    München Erfahrungsaustausch

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Publikationen

  • Publikationsdatum:10.12.2010

    Das Konzept des Erfahrungsaustausches (Flyer)

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  • Publikationsdatum:01.10.2010

    Flyer zum Gründerimpuls

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High-Tech-Gründerfonds

  • Aktuelle Pressemeldung:DANKESCHÖN

    Wir bedanken uns herzlich bei unseren Kooperations- und Netzwerkpartnern für die erfolgreichen Veranstaltungen und fruchtbare Zusammenarbeit!

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Ansprechpartner

  • Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
    Projektträger Karlsruhe
    Gründerforum aus der Forschung (GFF)


    Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
    76344 Eggenstein-Leopoldshafen


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