Es existieren verschiedene Typen von Kooperationsverträgen. Beim Forschungsvertrag stellt man für eine bestimmte Zeit Know-how und Forschungskapazität zur Verfügung, ohne dabei ein bestimmtes Ergebnis zu schulden. Beim Entwicklungsvertrag schuldet man beim Auftragnehmer ein bestimmtes Entwicklungsergebnis.
Bei Forschungsaufträgen ist es oft schwierig, vor Beginn eines Projektes konkrete Zahlen zu nennen. Deswegen ist es laut Teilnehmer des Gründerforums sinnvoll, eine Machbarkeitsanalyse durchzuführen. Danach entfällt diese Erfolgspflicht. Anhand der Analyse sollte das Lastenheft und ein Vertrag mit den konkreten Projektzielen vereinbart werden.
Eine weitere Empfehlung ist, in einem frühen Projektstadium eine standardisierte Geheimhaltungsvereinbarung abzuschließen, am Besten noch bevor das Projekt gestartet ist.
Generell ist es wichtig, Verträge sorgfältig auszuarbeiten und zu prüfen. Es sollte dabei der Schutz von Know-how, der Austausch von bisherigen technischen Erfindungen, der Schutz neuer Erfindungen sowie die Nutzungsrechte geregelt und festgelegt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass bei Verträgen mit Großkunden Änderungen schwer durchzusetzen sind. Ratsam ist es, die Verträge von einem Anwalt prüfen zu lassen. Die Bindung an ein Großunternehmen kann Vorteile haben, wenn man sich zum Systemlieferanten entwickeln kann.
Bei Verträgen mit kleineren Unternehmen sollte man ein partnerschaftliches Verhältnis pflegen.
Bei der Vorbereitung eines Vertrages sollte man die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele des Vertrages klären und die Anforderungen und Risiken einschätzen. Im Vertrag sollen die 5 wichtigsten Vertragspunkte festgelegt werden:
- Leistungsumfang inkl. Abnahmekriterien sowie Preis und Rechnungsstellung
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkung
- Kündigung, insbesondere Absicherung der Anfangsinvestition
- Schutz des "Intellectual Property" des Unternehmens.